HAUSORDNUNG DES CLUBS ENKLAWA
- Der Eintritt in den Club Enklawa ist kostenpflichtig und beträgt
Mittwoch – Donnerstag
- 30 PLN
Freitag – Samstag
- 50 PLN
Die Eintrittsgebühr wird ausschließlich vom Clubpersonal erhoben. - Die Zahlung des Eintritts erfolgt in bar oder mit Karte.
- Die Notwendigkeit, eine Eintrittsgebühr zu entrichten, gilt nicht für Personen, die das Recht auf freien Eintritt in den Club aufgrund irgendeines Titels erhalten haben, z.B. durch den vorherigen Kauf eines Tickets für eine Sonderveranstaltung.
- Der Club wird Personen unter 21 Jahren, die keinen gültigen Personalausweis oder ein anderes Dokument zur Bestätigung des Alters des Gastes vorlegen können, den Eintritt verweigern.
- Im Club gilt eine Kleiderordnung vom Typ Smart Casual. Der Club behält sich das Recht vor, den Eintritt bei Nichteinhaltung des angegebenen Dresscodes zu verweigern.
- Der Club behält sich das Recht vor, den Eintritt bei unangemessenem Verhalten oder bei Einfluss von Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln zu verweigern.
- Der Club behält sich das Recht vor, den Eintritt auf das Clubgelände ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Über die Möglichkeit des Eintritts in den Club entscheidet der Auswahlmitarbeiter.
- Auf das Clubgelände dürfen keine Schusswaffen oder Gaswaffen sowie Gegenstände, die zur Verstümmelung oder Verletzung anderer Teilnehmer der Veranstaltung dienen könnten, mitgebracht werden.
- Personen, die das Clubgelände betreten, müssen sich einer Personenkontrolle unterziehen, um Gegenstände, die in Punkt 8 beschrieben sind, zu entdecken.
- Personen, die sich nicht kontrollieren lassen möchten und bei denen der Verdacht besteht, dass sie die in Punkt 8 genannten Gegenstände bei sich tragen, wird der Eintritt in den Club verweigert.
- Personen, die Betäubungsmittel konsumieren, betrunken sind, sich aggressiv verhalten oder die Regeln des sozialen Zusammenlebens nicht einhalten, werden aus dem Club verwiesen.
- Personen, die absichtlich das Eigentum des Clubs beschädigen, müssen die Kosten für das beschädigte Eigentum übernehmen, werden ausgewiesen und verlieren das Recht, an den im Club Enklawa organisierten Veranstaltungen teilzunehmen.
- Bei der Beobachtung eines Veranstaltungsteilnehmers, der Betäubungsmittel konsumiert, sich aggressiv verhält oder das Eigentum des Clubs beschädigt, bitten wir um umgehende Benachrichtigung des Clubmanagers oder des Sicherheitspersonals.
- Im Falle eines Feuers sollte keine Panik ausgelöst und den Evakuierungsausgängen gemäß den ausgehängten Zeichen gefolgt werden.
- Alle Anmerkungen und Fragen bitten wir an den Clubmanager oder das Sicherheitspersonal zu richten.
- Jede Person, die sich auf dem Clubgelände aufhält, stimmt der Veröffentlichung ihres Bildes auf den Internetseiten des Clubs, in Social-Media-Kanälen sowie in anderen Werbematerialien zu, ohne die Möglichkeit, in deren Form einzugreifen.
- Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung, insbesondere das Verhalten der Personen, mit Bild- und Tonaufnahmegeräten festzuhalten. Bei Feststellung von Verstößen gegen die Hausordnung oder andere Rechtsvorschriften kann das Material aus den Aufnahmen den zuständigen Behörden übergeben werden.
- Der Eintritt auf das Gelände des Objekts, auf dem die Veranstaltung stattfindet, ist gleichbedeutend mit der Zustimmung zur kostenlosen Aufnahme und Veröffentlichung von Fotos und Filmen mit dem Bildnis der Teilnehmer zu Dokumentations-, Berichts-, Werbe- und Promotionszwecken der Veranstaltung (gemäß Art. 81 Abs. 2 Pkt. 2 des Gesetzes vom 4.02.1994 über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Gesetzblatt 1994, Nr. 24, Pos. 83, später geändert).
Alle Fotos, die in Social Media, auf der Website des Clubs und auf anderen mit dem Club verbundenen Kommunikations- und Werbeplattformen veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren und Verbreiten von Fotos ohne schriftliche Zustimmung des Autors/der Autoren ist verboten. - Indem Sie den Club Enklawa betreten, akzeptieren Sie die oben genannte Hausordnung.